Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR)
Posted by SimonPoole on 10 November 2016 in German (Deutsch). Last updated on 7 June 2017.Einige Leser haben vielleicht einen leicht genervten Tweet von mir gesehen als ich diese Woche entdeckt habe, dass die Vernehmlassung über die Revision des VGWR an uns vorbeigegangen ist, ohne dass wir die Möglichkeit hatten unsere Meinung dazu anzubringen.
Um was geht es?
Das Gebäude- und Wohnungsregister ist ein schweizweiter Datensatz der sämtliche bewohnte Gebäude und Wohnungen in der Schweiz umfasst. Neben Merkmalen die für OpenStreetMap nicht interessant sind, enthalten die Daten auch einen vollständigen Adressdatensatz und zum Beispiel auch die Anzahl Stockwerke für jedes Gebäude. Die GWR Daten sind zwar nach der jetzigen Rechtslage nicht direkt in OSM nutzbar aber wir haben immerhin Zugriff auf einer daraus erzeugten Strassennamensliste den wir zur Qualitätskontrolle nutzen.
Aus den GWR-Daten generierte Adressen werden von SwissTopo auch auf map.admin.ch angeboten, auf welcher Rechtsgrundlage die Publikation beruht ist allerdings völlig unklar. Dies tangiert OSM insofern, dass in der Schweiz man keinen urheberrechtlichen Schutz so publizierter Daten erwarten kann, und der Nutzer somit auf magische Art und Weise wissen müsste, dass das aktuelle VGWR eine abschliessende Aufzählung der erlaubten Nutzungen enthält und diese Daten in keiner Art und Weise für OSM genützt werden dürfen. Eine ähnliche Problematik stellt sich auch mit öffentlich zugänglichen Datensätze dessen Nutzung im Geoinformationsgesetz geregelt wird, aber immerhin muss man da nicht ganz so obskure Kenntnisse der Rechtslage haben um sich richtig zu verhalten.
Was soll sich nun ändern?
Der definitiver Text des revidierten VGWR, der Anfangs 2017 in Kraft treten soll, ist nicht verfügbar, deshalb bezieht sich diese Analyse auf den für die Vernehmlassung verteilten Entwurf. Dieser regelt viel administratives neu, zum Teil aus föderalistischer Sicht durchaus nicht unproblematisch, und erweitert das GWR um die nicht bewohnten Gebäude. Relevant für OSM sind vor allem aber die folgenden Punkte: