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138761571 omkring 2 år sedan

Vielen Dank für die sachlichen Antworten.

138761571 omkring 2 år sedan

Dann würde ich das so lassen und wenn es jemand doch drinhaben will, kann er es wieder einstellen.
Wenn ich als Anfänger aber noch eine Frage stellen darf: Warum war das Entfernen unnötig? In der Erklärung zu use_sidepath [1] steht "Der Tag bicycle=use_sidepath kann bei Straßen gesetzt werden, um auf die Benutzungspflicht eines parallelen Radweges hinzuweisen [...]. Dafür muss der parallele [benutzungspflichtige] Radweg in OSM als einzelne Linie (= separat) eingetragen sein." ("Muss" kursiv hervogehoben, nicht soll.)
Ist diese Seite (wiki.openstreetmap) nur eine Richtlinie?

Mir geht es nicht ums Rechthaben. Ich möchte nur konstruktiv mitarbeiten und dafür verstehen, 'wie es hier läuft'.

[1] osm.wiki/DE:Tag:bicycle%3Duse_sidepath

138761571 omkring 2 år sedan

PS: Entschuldigt den langen Text. Ich wollte meine Ansicht nur sauber herleiten. ;-)

138761571 omkring 2 år sedan

Hallo map per,

im Hinweis 3784411 hatte ich einen Link [1] eingestellt.
Dort steht: "Er muss straßenbegleitend sein. Er darf also nicht mehr als fünf Meter von der Straßenfahrbahn entfernt sein."
Eine weitere Quelle: [2] (Suche "Radweg straßenbegleitend" liefert weitere, aber nicht zitierfähige Quellen)
Wenn es hier sieben Meter wären, ok, aber hier geht es um zig Meter und der Weg wird vollständig eigenstädig geführt, kann also meinem Verständnis nach nur schwerlich straßenbegleitend sein.
(Übrigens können die 'blauen Schilder' auch an nicht-benutzungspflichtigen Radwegen aufgestellt sein. Allein aus deren Vorhandensein kann man keine Benutzungspflicht ableiten.)
Natürlich bin ich nicht allwissend und wenn jemand eine (einigermaßen seriöse) Quelle hat, dass der Weg doch benutzungspflichtig ist, können wir das natürlich ändern.
Also zusammengefasst:
1) bicycle=use_sidepath nur bei benutzungspflichtigem Radweg.
2) Ein benutzungspflichtiger Radweg muss straßenbegleitend (bis etwa 5 m Abstand) sein.
3) Der westliche Radweg entfernt sich annähernd oder über 100 m von der Straße (weit mehr als 5 Meter).
Übrigens danke schonmal für deine Überprüfung.

[1] https://www.bussgeldkatalog.org/radweg/
[2] http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html