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Diskussion

Kommentar von 42429 am 7. Januar 2011 um 17:01 Uhr

Der Fussgängertunnel muss eingezeichnet bleiben, solange er existiert. Für Rollstuhlfahrer unzugängliche Treppen müssen ebenfalls eingezeichnet werden, damit kein Rollstuhlfahrer plötzlich vor einer unpassierbaren Treppe steht.

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