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168576934 28 dae gelede

Hi tordans, danke für deinen Kommentar. Das Problem mit dem Weg im Westen (also der, der Am Weiherhof mit der Bürgerhalle verbindet) ist, dass hier überhaupt keine Verkehrszeichen angebracht sind. Insofern dürfte der in Frage stehende Feldweg von der einen Seite mit allem befahren werden, was ankommen kann, von der Jakobstraße her nicht. Andererseits sind sämtliche Eingänge zu dem Weg im Westen als auch zu diesem Feldweg her (auch an der Jakobstraße) mit einem Poller versehen (die nirgends gemapped sind). De facto können also keine zweispurigen Fahrzeuge einfahren, aber sehr wohl Mofas. Ob das allerdings so in die Intention ist? Ich habe die Verwaltung angeschrieben und um Klärung gebeten.

83586380 ongeveer 5 jaar gelede

Hallo R0bst3r,
meine letzte Änderung (#5) geschah, als schon geteert war. Damit sollte der Straßenverlauf schon korrekt gewesen sein. Bin gerade auf Heimaturlaub - und es sieht immer noch so aus.
Ich weiß nicht, ob man geoportal nutzen darf - es war aber auch nur zur Illustration der realen Gegebenheit. Die Eintragung basierte auf Eigenmessungen. Ich mess nochmal nach...
Gruß

83586380 ongeveer 5 jaar gelede

Ich bin etwas verwundert über diese Änderung. Warst du hier vor Ort oder hast du es allein basierend auf Maps4BW erstellt? Meine vorherige Version basierte nämlich auf lokalen Beobachtungen - und die Straße "In den Krautgärten" ist zwischen "Wacholderweg" und "Wäldlerstraße" nicht so rechtwinklig wie nun gezeigt. https://www.geoportal-bw.de/ zeigt übrigens die korrekte Wegführung. Bitte deine Änderung rückgängig machen.

66262763 meer as 6 jaar gelede

Derselbe Artikel sagt aber auch: "Die Widmung erfolgt implizit rechtlich [...] und kann explizit durch Beschilderung oder durch die bauliche Gestaltung erkennbar sein." Ich betone: KANN. Denn aus der StVO geht keineswegs hervor, dass eine Kennzeichnung durch Zeichen 239 erfolgen MUSS. In Anlage 2 Nr 18 StVO (Zeichen 239) sagt die Erläuterung ebenfalls: "Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist." Also wo nicht durch bauliche Gestaltung erkennbar - da hat Wikipedia also vollkommen recht. M.E. kann es also so bleiben.

66262763 meer as 6 jaar gelede

Die Treppen sind nur an einem der drei von mir als footpath getaggten Wege. Damit muss bei den anderen zwei explizit gesagt werden, dass es für Fußgänger geeignet ist. Ich wollte kein access setzen, weil es keine rechtliche Einschränkung ist. Und osm.wiki/DE:Key:highway sagt klar zu footway: "Fußweg, zur ausschließlichen Benutzung durch Fußgänger geeignet.". Geeignet! Wo liegt also das Problem?

66262763 meer as 6 jaar gelede

Dem würde ich widersprechen wollen. tracktype gibt den Oberflächenzustand an, was aber idR nichts mit der Eignung/Zulassung für Fußgänger oder Radfahrer zu tun hat. Dagegen verweist die von dir im ersten Kommentar verlinkte Erklärung zu footpath explizit auf die "bauliche Gestaltung". Ansonsten bliebe nur ein "highway=path" und "foot=*".

66262763 meer as 6 jaar gelede

Hi tux67. Nur die kleinen Wege zwischen dem existierenden Rad/Fußweg und der Schlachthofstraße wurden tlw als Fußweg getagged. Zwar ist keine explizite Beschilderung vorhanden, aber die beiden Wege auf Höhe Backeshof und Brückenstraße sind so eng und haben tlw so enge Kurven, dass man dort unmöglich mit dem Fahrrad fahren kann. Daher habe ich aufgrund der baulichen Gestaltung eine Mapping als Fußweg für sinnvoll erachtet. Auch die 2 Meter zu den Treppen sind als Fußweg gemapped, weil man dort sowieso nicht mit dem Fahrrad weiterkommt.
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