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162143688 6 months ago

Wenn du die Stelle um "Büllenstraße" meinst dann liegt dass an der besonderen Situation vor Ort.

Die Straße "Am Büllenhof" ist prinzipiell in beide Richtungen befahrbar aber die Einfahrt von der "Rheurdter Straße" ist untersagt. Nur die Ausfahrt ist erlaubt. Daher habe ich ein kleines Stück am Ende als Einbahnstraße gekennzeichnet, um dies darzustellen.

162143688 6 months ago

Hey, danke für den Hinweis. Das Routing zu verändern war tatsächlich nicht beabsichtigt aber meiner Meinung nach etwas worüber man sich streiten könnte.

Der "Letmannsdyck" ist zur Hälfte nur mit 50 km/h begrenzt, was ich vor kurzem auch erst hinzugefügt habe. Ich denke die Routingänderung kommt hauptsächlich dadurch.

Außerdem ist der "Bongersdyck" für PKWs nicht eingeschränkt und selbst in der Praxis bei 60 oder 70km/h nicht unbedingt langsamer. Google Maps gibt beiden beiden Streckenführungen interessanterweise die gleiche Dauer.

Ich gebe dir dennoch Recht das der "Letmannsdyck" für den Durchgangsverkehr der präferierte Weg sein sollte. Ich bin für Vorschläge offen.