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70429124 about 6 years ago

Hallo Silas, ist die Kirchge 5 Stockwerke hoch? Ich meine, ich wohne da gleich um die Ecke und eine 5-stöckige Kirche wäre mir da aufgefallen.

69688484 about 6 years ago

Das ist alles selbst abgezeichnet. Seit kurzem habe ich dort einen engen Freund wohnen, der mir bei der Erfassung der Adressen hilft.

55420968 over 6 years ago

Keine Ahnung was mir da mal passiert ist. Von mir aus können die leeren Relationen gelöscht werden.

53926705 over 7 years ago

Hast Recht, da habe ich geschlafen. Fehler behoben.

53531513 over 7 years ago

Guten Morgen, Zuvor war die gesamte Fläche - also quer über alles Straße mit landuse=residential getagt. Mann konnte aber nicht abschätzen, wie breit die Straße wirklich ist.
Daher habe ich die die Verkehrsinseln aufgeteilt in den Bereich der Grünfläche ist bzw.wo Fußgängerüberwege sind.
In einen weiteren Schritt sollten dann für barrierefreies Taging noch die Borsteinkanten eingetragen werden (damit Rollstuhlfahrer bessere Anhaltspunkte haben.
Da das Land zuvor als rsidential gekennzeichnet war, kann es ja nicht falsch sein und highway=traffic_island ist ja ebenfalls zutreffend.
Leider habe ich das nicht überall konseqent durchgezogen. Wenn Zeit ist, werde ich das dann weiter fortsetzen.
Danke für Deinen Hinweis.
LG Stefan

36643352 over 9 years ago

Mit eMail vom 11.02.2015 14:47 Uhr hat die Koordinierungsstelle GDI - GeoSN die Verwendung der freigegebenen INSPIRE-Datensätze gestattet:

37055258 over 9 years ago

Anmekrung, der Datensatz wurde nur unvollständig hochgeladen, Update folgt.

37044963 over 9 years ago

Auch das ist falsch getagt

37055302 over 9 years ago

Wir hatten das Thema bereits. DAS IST ''KEIN LANDUSE RETAIL!!!! LIES' DOC'H' MAL DAS WIKI!!!!

36953380 over 9 years ago

- meine Geoforschungszentrum in Potsdam (http://www.gfz-potsdam.de/startseite/) die arbeiten mit OSM Daten für ihre Analysen.

36953380 over 9 years ago

Guten Abend, selbst wenn in jedem Haus ein Geschäft wäre, so sind die 2 bzw. 3 Stockwerke darüber privater Wohnraum.

Hintergrund ist ein Gespräch - der Name ist mir leider nicht mehr erinnerlich, eines Wissenschaftlers des Deutschen Genforschungszentrums in Potsdam (Helmholtzzentrum), der beim OSM-Vorstandstreffen ausführte, das die landuse Merkmale für die Berechnungen möglicher Opferzahlen bei einem Erdbeben berücksichtigt werden. So sind in einem Gewebegebiet zur Nachtzeit deutlich weniger Opfer zu erwarten, als zum selben Zeitraum in einem Wohngebiet.
Nach der Logik "viele Geschäfte, dann landuse=retail", müssten Kurfürstendamm, Rheinstraße / Schlossstraße ebenfalls komplett mit landuse = retail getaggt werden, was sie jedoch nicht sind (auch Karl-Marx-Str, in Berlin-Neukölln). Lass uns mal auf ein Bier treffen. LG Stefan

36953380 over 9 years ago

Habe ich selbst erledigt mit entsprechendem Hinweis auf das Wiki: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=27702

Es wohnen dort überwiegend Menschen, nämlich ab der ersten Etage und das 24/Tag, die Geschäfte befinden sich nur im Erdgeschoss und haben auch nicht den ganzen Tag geöffnet. Daher ist das ein Wohngebiet (eigentlich ein Mischgebiet, aber das existiert als tag bei OSM noch nicht) und kein Verkaufsgebiet (landuse=retail).

36953380 over 9 years ago

Meinte KEIN Gewerbegebiet.

36953380 over 9 years ago

Das ist falsch! Landuse = commercial bzw. retail NUR bei Gewerbegebieten. Hier wohnen auch Menschen, daher ist das Gewerbegebiet. Bitte wieder Rückgängig machen. Danke

36853974 over 9 years ago

Was soll das sein? Eine Linie mit dem Namen Test ist kein gültiges tagging Schema in OSM. Auch name=marker??? Kannst Du das bitte aufklären?

36550918 over 9 years ago

ALK NRW = Allgemeine Liegenschaftskarte NRW (wird vom Katasteramt bereitgestellt)

36727541 over 9 years ago

Wenn das Flurstück mit einem Zaun oder Mauer klar umrissen ist, dann könnte dort barrier=wall oder barrier=fence eingetragen werden.

36721961 over 9 years ago

Herr Reichert. was sie meinen als Nichtjurist aus Lizenzbedingungen herauslesen oder interpretieren zu können ist grotesk. Die Datenquelle des Landes Berlin ist generell frei - OpenData. Das Land Berlin wiederum bedienen sich der virtualcitySYSTEMS GmbH, diese Daten zu visualisieren.

D.h.: der Erkenntnisgewinn ist der selbe, da die Daten die selben sind.

Ein Maler der ein Haus abmalt, begeht keine Urheberrechtsverletzung. Übrigens ist es allgemein bekannt, dass die GeoDaten des Landes Berlin OpenData sind.

Bezüglich der Ziffer 2.4.4 der Lizenzbedingungen Absatz f). der da lautet:
"Handlungen vorzunehmen, die den berechtigten Interessen des Landes Berlin zuwiderlaufen"

Ziffer 2.3 bestimmt: Gegenstand der Lizenz ist das 3D-Stadtmodell Berlin.

Aber gerade das 3D Stadtmodel wird in keinster Weise berührt durch das Betrachten und interpretieren der Höhendaten - den diese sind auch OpenData. Auch die zum freien Download angebotenen 3D Daten, die im XML-Format angeboten werden, sind nicht kompatibel mit der OSM-Datenstruktur, so dass ein Import gar nicht funktionieren würde.

Da das Land Berlin die Daten als OpenData einstuft können Sie auch nicht den Interesse des Landes Berlin zuwider laufen.

Wenn sie die Kompetenz der Mitarbeiter anzweifeln, so darf ich Ihnen mitteilen, wurde ich ausdrücklich ermächtigt, die von mir bereits geannten Kontaktdaten weiter zugeben, damit entsprechende Nachfragen dort beantwortet werden können.

Aber ich bin Ihnen dankbar für die Darstellung Ihrer Sichtweise bezüglich des Verständnisses des Lizenzrechts.

Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Ich vereinbare mit Ihnen eine Verschwiegenheitserklärung worin sie sich verpflichten, bestimmte Gesprächsinhalte als Geschäftsgeheims zu behandeln, z.B. über die Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners. Nun werden Ihnen jedoch aus einer Dritten Quelle - z.B. Schufa oder Wirtschaftsauskunft - diese Informationen zugänglich, so unterliegt diese Information NICHT der abgeschlossenen Verschwiegenheitserklärung.

Die Formulierung: Ziffer 2.4.4 Abs. f: "die den berechtigten Interessen des Landes Berlin zuwiderlaufen" ist nicht nur äußerst Unglücklich formuliert, sie ist bereits nichtig.

So müsste - je nach politischer Lage und Willensbildung durch das AH von Berlin - ein Nutzer den mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers erahnen, was dieser zweifelsohne nicht kann. Da die vorliegenden Daten des 3D Models 1:1 Informationen des Geoportals Berlin sind und sich jeder dort die Daten ebenfalls beschaffen und benutzen darf, ist also in die Nutzungsbedingungen des Geoportals Berlin einzusehen. Siehe : http://www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/download/nutzIII.pdf

Zusätzlich hat das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Abt IIIa die veröffentlichten Daten des Geoportal Berlin gegenüber OSM gemäß den OSM-Lizenzbedingungen freigegeben. Dort heißt es in §1: "Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, werden für
alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen."

Die Betonung liegt auf "... alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke ..."

Daraus folgt schlüssig, das sich auch bei einer Änderung des politischen Willens des AH von Berlin, die bis dahin freigegebenen Daten des Geoportals Berlin weiterhin verwendet werden dürfen. Somit kann einen Einschränkung durch Dritte (hier Berlin Partner - Business Location Center - Berlin 3D Downloadportal) deren Datengrundlage die selbe ist, nur auf die Teile des Werkes beziehen, die von dieser selbst erarbeitet wurden und nicht aus dem Datenbestand des Geoportals Berlin bezogen wurden.

Es darf angenommen werden, dass die Verwendung der Daten zur Benutzung oder Programmierung eines Marschflugkörpers durch eine feindliche Macht insoweit nicht im wohlverstandenen Interesse des Landes Berlin ist - gleichwohl die Lizenzrechte des Geoportal Berlin die Verwendung der Daten zu einer solchen feindlichen Handlung dazu gestatten würden. Aber ich denke, das ist ein Streit rein akademischer Natur.

36575505 over 9 years ago

Die Karl-Stieler-Straße 15 ist dort falsch eingetragen. Die Nr 15 war bereits eingetragen und befindet sich zwischen der HausNr 14 und 15a.

Es gibt auch keine Adresse Presselstraße 8. Vergleich HausNr Auswertung: http://berlinadd.morbz.de/?pid=9&sid=6128

36721961 over 9 years ago

Herr Reichert Sie sind wirklich anstrengend!

1 Rücksprache mit der Firma Berlin Partner - Frau Sandra Schulz: Aussage: Die Daten sind frei, da die Quelle das OpenData Portal des Senats von Berlin ist.

2. Parallel mit Herrn Neumann von Virtuell City Systems gesprochen: Aussage, Der gerammte Datenbestand ist zum kompletten Download freigegeben, da intern ebenfalls auf die Datenquelle des Senats von Berlin zugegriffen wird.

3. Beim Palais Theising und Palais Behrens gibt es noch gar keine Daten - weder im Katasteramt noch im Wirtschaftsatlas Berlin. Dort sind die Grundrisse von BING übernommen worden.

4. Bezüglich der Gebäudehöhen der Neubauten (beide Palais) wurde aus der vor Ort in Augenscheinnahme der Geschossflächen im Verhältnis der benachbarten Gebäudehöhen, die durch die integrierte Messfunktion im Wirtschaftsatlas Berlin ermittelt werden können und die ebenfalls nur die Werte aus den OpenData Geoportal des Senats von Berlin wiedergeben, auf die Höhen von mir gemappten Gebäudehöhe in Metern geschlossen.

5. NAch meiner Erinnerung, habe ich noch nicht einmal die Höhe in Metern angegeben.

Für Rückfragen steht Ihnen von der Firma Berlin Partner Frau Sandra Schulz unter +49 30 46302-500 oder Herr Neumann von der virtualcitySYSTEMS GmbH unter +49 30 89048710 zur Verfügung.