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86183717 over 4 years ago

Grober Versuch in Reihenfolge zu antworten:
(Nachtrag: nicht durchhaltbar....)

Es geht nicht um die Durchsetzbarkeit, das ist völlig belanglos. Und ein Forst ist auch nicht ein klar erkennbares Privatgrundstück um das es hier geht. Es jagd auch keiner zwischen deinem Haus und deiner Garage, das hast du nämlich nicht zu dulden. Und wenn dein Grundstück so groß ist, dass sich da aus Versehen Spaziergänger hin verirren, dann hat das mit der Situation hier auch nichts zu tun. Abgesehen davon, ändert der Sachverhalt der Ansprache zur Durchsetzung nichts am Status eines Nutzungsverbots.

Dass es einer eindeutigen Willensbekundung im Sinne Schild/Schranke... bedarf, ist dein Standpunkt. Den teile ich halt überhaupt nicht. Das ein Schild oder Schranke dem Eigentümer bei unklaren Situationen ggf. nervige Diskussionen erspart, ist richtig, aber irrelevant.
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=69439&p=1 (In #95 wird auch deine persönliche Meinung zur Notwendigkeit von Einfriedungen, damit ein allgemeines Betretungsverbot erst wirksam wird, auch widerlegt. Wobei auch vorher niemand dran gezweifelt hat)

Deine Ausführungen woran man öffentliche Straßen erkennt, dürften wohl jedem klar sein. Und was ein Schild "Privatweg" leistet und was nicht, ist auch klar. Ich schaue oft ins wiki (und lese viel im Forum), aber um als "Privatweg" beschilderte Wege geht es hier gar nicht.
Deinen daraus resultierender Access-Taggingvorschlag halte aber ich aber für -wenigstens- unpassend.

Privat bedeutet natürlich nicht niemand und ist nicht gleichbedeutend mit no. Nicht mal no bedeutet niemand. Deinen Erklärungen hierzu kann ich nicht folgen, das steht im Wiki auch ganz klar anders. Dass das so, wie du es schreibst, final im Forum diskutiert wurde, kann ich auch nicht feststellen. Im Gegenteil, deine Meinung scheint mir auch hier recht exklusiv. Du vertrittst sie nur leider oft recht aggressiv und lässt keine anderen Auffassungen zu.
Schön im dem Thread oben zu verfolgen.

Wir taggen auch nicht für Jäger, Postboten oder Handwerker, sondern ob eine Nutzung durch die Allgemeinheit erlaubt/verboten ist. Von einigen Sonderfällen wie Busspuren und Ähnlichem mal abgesehen. Und nein, ein Postbote macht auch kein permissive. (Außerdem ist es ja auch nur Spekulation, dass da der Postbote hinfährt. Die können ihre Post auch von der Poststelle abholen. Ein montierter Briefkasten belegt nicht dessen Nutzung. Pure Spekulation.)

Und ob eine individuelle Erlaubnis im Sinne "access=privat" eine ausdrückliche Absprache mit jedem Einzelnen bedeutet, wage ich auch sehr zu bezweifeln. Natürlich gibt es eine Anscheinserlaubnis für jemanden der mich besuchen möchte oder den ich "anfordere", auch für den Postboten oder den Paketdienst. Aber eben nicht für Leute die auf meinem Grundstück ihre Freizeit gestalten oder den Weg abkürzen wollen.

Man kann im Digitalen Atlas Nord übrigens herausfinden, das zumindest keine öffentlichen Wege (auf eigenen Flurstücken) durch beide Höfe führen. Am nördlichen Hof gibt es ein Flurstück was den Weg von Westen kommend bis zur Hofgrenze als öffentlich vermuten lässt. Hilft aber niemand, da dort endend.
Öffentliche Wegerechte auf Privatgrund gibt es natürlich, sie stellen aber nicht den Regelfall dar. Das sind absolute Ausnahmen, davon muss ich nicht ausgehen und als default eine Nutzung erlauben (meint: nicht einschränken).

Das Fass "ground truth" lasse ich mal zu.

Ach so: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=69796
Eigentlich schon alles gesagt.
Ich kann das aber gerne nochmal hochholen, wäre sicher sinnvoller das dann im Forum zu klären.

Ich könnt jetzt ein Bier gebrauchen. Ist aber noch zu früh...
Und euch ein schönes Fest, im Rahmen des derzeit Machbaren.

Dirk

69607194 over 4 years ago

Moin,
war gerade noch mal auf dem Weg zum Einkaufen vorbei: Die Corona-Schilder hatte ich gar nicht gesehen. Ich meine ein richtiges, gefrästes Aluschild an die Pforte zum "Haupteingang" genietet. Geschätzt 40x30cm und hängt da augenscheinlich schon weit länger als Corona.
Text:
"Schulgelände
Unbefugten ist das Betreten untersagt.
Behörde für Bildung und Sport"
Die von Dritten dort angebotenen Kurse, und damit das Betreten durch deren Kursteilnehmer, ist nur erlaubt, weil die Behörde und/oder der Schulleiter dem Veranstalter dazu eine individuelle Erlaubnis erteilt haben. Dürfte Ähnlich bei Turnhallennutzungen für Sportvereine sein. Keine individuelle (indirekte) Erlaubnis, kein Betretungsrecht. Einfach dort reingehen und rumlungern, abkürzen über das Gelände (hier nicht effektiv) oder aufwärmen im Gebäude ist eben nicht jedem erlaubt. Unterschied zum Park.
Destination (="Anlieger frei") gibt es imho nur im Zusammenhang mit KFZ aus Gründen der Verkehrs- oder Parkreduzierung. Aber könnte man mal im Hinterkopf behalten.
Aber imho trifft der Wikitext zu "private" ("Benutzung nach individueller Erlaubnis") das ziemlich exakt.
Vielleicht gehe ich damit mal ins Forum,
das Problem betrifft ja auch andere Schulgelände

69607194 over 4 years ago

Moin,
an der Mendelssohnstraße hängt ein Schild am Zaun: Zutritt für unbefugte verboten o.ä.
Ich denke, die ganzen Wege auf dem Schulgelände sind pauschal access=privat, da darf man eben nicht ohne Anlass einfach so durch/rauf. Nur nach individueller Erlaubnis, welche für Schüler und Lehrer gilt. Für mich und dich aber nicht.
Zur Zeit kann man sich hier als Fußgänger rüberrouten lassen. Das kann nicht sein.
Gruß, Dirk.

86183717 over 4 years ago

Ich kenne keine Pflicht, Privatgrundstücke für Erlaubnisse/Verbote beschildern zu müssen. Es gibt sicher Fälle, wo es nicht offensichtlich ist, dass ein Weg auf einem Privatgrundstück verläuft (ohne öffentliches Wegerecht). Dann darf sich der Eigentümer nicht beklagen, wenn die Leute da alle durchfahren ohne Beschilderung. Aber i.d.R. erkennen die Meisten schon, wo man sich auf Privatgrund begibt. Auch ohne Beschilderung bzw. Barrieren. Beim oberen Hof, kann das ggf. erst ab Erreichen des Hofes soweit sein (von der L205 aus kommend), beim unteren Hof sollte man das sofort erkennen. Ich käme im Leben nicht auf die Idee, da einfach rüberzufahren. Ein Bauernhof verhält sich da wie ein Grundstück mit Wohnhaus. Oder ein Firmengelände. Eindeutig nicht für die Öffentlichkeit (anlasslos) zugänglich.
Postbote, Milchabholer,... sind individuelle Erlaubnisse, die der Eigentümer erteilen und widerufen kann, das beinhaltet das tag "private" ja. Ob er das tut, wissen wir eh nie.
Von "Privatweg" war nicht die Rede, sondern von der Zugänglichkeit (ggf. je Verkehrsmittel) durch die Öffentlichkeit (also ohne individuelle Erlaubnis). Du machst deine Vatertagstour mit Bollerwagen quer durch einen (klar ersichtlichen) Bauernhof? Fährst da nachts mit dem Moped rüber? Ich würde den Mistgabelaufsatz auf dem Frontlader montieren, wäre ich der Bauer...

Wenn die Wege für die Öffentlichkeit gedacht ist, wären das imho auch eher ein "unclassified".

Dirk

60438213 over 4 years ago

Moin,
schwierige Zeiten gerade. Nun ist Zeit.

Ich denke nicht, das wir mit den "normalen" access-Tags konkret für Zeitungsausträger oder Postboten oder sonstige Sonderfälle mappen. Was die dort dürfen, wissen wir in der Regel eh nicht, das kann jeder Grundstückseigentümer regeln wie er möchte. Wir taggen das ja für die "Öffentlichkeit", also dich und mich und unser Verkehrsmittel inkl. Füße.
Bezüglich Gemüseverkauf (und Postboten....) sehe ich da aber auch keinen Widerspruch, da "private" ja nicht "no" ist und der Eigentümer sehr wohl individuelle Erlaubnisse erteilen kann. "Zum Kohlkaufen darfst du auf den Hof". Aber hier nachts mit dem Moped rumfahren oder die Vatertagstour mit dem Bollerwagen durch Hof und Gemüsefelder wird der Grundstückseigentümer sicherlich nicht tollerieren und kann das eben auch sanktionieren (Polizei rufen). Auf öffentlichen Wegen kann er genau das nicht.

Mit der Erlaubnis für "Jedermann", schickt einen (wenn die Wege durch die Gemüsegärten dann auch noch erlaubt sind) ein Router für Wanderer und "Offroad-"Fahrräder da quer durch. Auch bei einem Nightwalk/Nightride. Wäre mir unangenehm.
Wenn ich da mit dem Fahrrad vorbei fahre, war mir das offensichtlich, dass ich da nicht "anlasslos" (also z.B. Gemüsekauf) einfach reinfahre um meine Riegelpause zu machen, weil das so sicher nicht erwünscht ist.

Ähnlich sehe ich das bei den Bauerhöfen bei Gudow. Ein Bauerhof ist privat, da habe ich kein Recht einfach so rüberzufahren bzw. da rumzulungern. Ich habe einige Jahre "Dorferfahrung", da haben wir gerne über den zentralen Hof abgekürzt. Gab immer Ärger, wenn der Bauer da war. Gibt sicher auch Höfe, die beiderseits eines durchgehenden öffentlichen Weges liegen, bzw. wo es ein Wegerecht gibt. Dann hätten wir aber auch keine Zufahrt, sondern eine Unclassified.

Gruß, Dirk

84137272 over 4 years ago

Moin,
verschlossenes Tor klingt jetzt aber für mich auch nach foot=no, also eigentlich gar kein öffentlicher Durchgang. Also kurz , nur access=private/no. Selbst die Zufahrt von der Straße, sieht mir eher nach typischer Grundstückszufahrt als nach öffentlichen Weg aus (Luftbild geo-Online, Street View)

60438213 over 4 years ago

Noch mal der ma-rt-in...
Geht um die Zufahrt Hofschläger Deich und die Witschaftswege die daran anschließen: Die Zufahrt zu Haus 82 ist eindeutig privat (für alle!), kenne ich vom Radeln. Sieht man auch in Streetview. Die Wege inerhalb der Gemüsefelder sind auch alle privat, das sind keine öffentlichen Wege. In der Regel kommt man auch immer über Höfe rein und raus. An "offenen" Zuggängen sind auch hin und wieder mal Schilder, aber halt privat angebrachte, da keine öffentlichen Wege. Das sind imho auch keine "m_v=agricultural" weil hier kein allgeimer landwirtschaftlicher Verkehr erlaubt ist, sondern nur die anliegenden (Grundstücksbesitzer) ihre Wege betreckern dürfen. Das gilt für quasi alle Querverbindungen zwischen häuserbestandenen Straßen in den 4undMarschlande. Ich habe da schon einiges versucht. Selbes Prinzip wie im alten Land und in den Baumschulen.
Gruß, Dirk

86183717 over 4 years ago

Moin, wir laufen uns ja in HH öfters über den Weg...
Du hast hier Wegen, die imho eindeutig durch Bauernhöfe verlaufen, den access=private wieder weggenommen. So ein Bauernhof ist aber kein öffentlicher Weg, das erzählt einen meist auch der Schäferhund.
Gruß, Dirk

78695009 over 4 years ago

Sorry, Kommentar ist bei OSM leider nicht auf Weg sondern ganzen Änderungssatz bezogen.
Meinte hier den Wiesenweg, Agathenburg am Bahnhof. Ist aber noch bei ein paar anderen Wegen auch so gemacht worden.
Gehe das gerade durch.
Also ein access=no on Top gesetzt.
Gruß, Dirk

78695009 over 4 years ago

Moin,
bitte mal die Wiki bezüglich access-Verwendung konsultieren.
Den key "access" nur verwenden, wenn er für absolut alle Verkehrsteilnehmer gilt. Folge: Einige Router machen dicht und Standardkarte graut den Weg aus.Und man muss auch nicht alle erlauben, die ohnehin für den Wegetyp immer erlaubt sind. Hier Fußgänger und Radler. Keep it simple.
Gruß, Dirk

94121268 over 4 years ago

Moin,
bitte mal die Wiki bezüglich access-Verwendung konsultieren.
Den key "access" nur verwenden, wenn er für absolut alle Verkehrsteilnehmer gilt. Folge: Einige Router machen dicht und Standardkarte graut den Weg aus.Und man muss auch nicht alle erlauben, die ohnehin für den Wegetyp immer erlaubt sind. Hier Fußgänger und Radler. Keep it simple.
Gruß, Dirk

81423565 over 4 years ago

Moin, sie haben den Weg an der Torfbahn auf privat (für alle) geändert. Imho ist der für Fußgänger, Radfahrer erlaubt. Zumindest heute, war dort extremer Betrieb.Habe allerdings nicht auf eine Beschilderung geachtet.
Vermutung: Der Weg ist eigentumsmäßig privat, es existiert aber ein Wegerecht für Besucher des Himmelsmoors.
Gruß, Dirk

79002740 over 4 years ago

Sorry für die späte Antwort: Ne, habe keine Ahnung bezügl. automatisierter Abfragen.Im Forum nutzen viele "overpass", aber keine Ahnung wie das funktioniert und ob man das auf eigene Änderungen beschränken kann. Ggf. mal im Forum danach suchen.
Gruß, Dirk

92037953 over 4 years ago

Moin,
das ist doch keine Spielstraße hier? Ganz normale 30er Zone. Denke die Straßen in Sülldorf-Dorf genau so. Und bitte mal wg. dem key "access" das Wiki konsultieren....

86577820 over 4 years ago

Moin,
warum ist der Egenbüttler Weg kein Weg mehr für die Forstwirtschaft?
(Btw.: bin gerade über einige von deinen Wegen/Pfaden gestolpert: Bitte mal den Gebrauch des keys "access" im Wiki überfliegen und nicht Wege innerhalb von Baumschulen als öfffentliche Wege darstellen, die sind privat....)
Gruß, Dirk

79002740 over 4 years ago

Hallo,
ja genau das ist falsch. Einige Editoren und Apps scheinen diese Verwendung wohl "nahezulegen". Zumindest bei id werde ich aber nicht wirklich dazu genötigt, so zu taggen. Access ist hierarchisch aufgebaut, doof ist das die Grundbezeichnung "access" des Themas/keys gleich dem obersten Schlüssel von der Bezeichnung her entspricht. Bei potlach nennen sie es etwas konsequenter "general access" oder so ähnlich. Kurz: Das namentliche tag "access" gilt immer für alle Verkehrsteilnehmer, also z.b. auf Privatgrundstücken, Firmengeländen, Militärgeländen, in Naturschutzgebieten...

Was man nicht macht: Alle verbieten und dann wieder Einzelne erlauben. Gilt auch für weitere hierarchisch höherstehende tags, wie z.B. alle KFZ verbieten und dann wieder mehrspurige erlauben um die Motorräder auszuschließen. Da kann man von oben herab ganze Ketten aus verboten/erlaubt bilden, die "mathematisch" korrekt sind, aber überflüssig, fehleranfällig und kaum noch auswertbar sind. I.d.R. werden nur die Einschränkungen einzelner Verkehrsteilnehmer entgegen den für den highwaytyp üblichen Erlaubnisse getagt. Wobei es bezüglich "überflüssiger" Erlaubnisse trotzdem taggen, wohl unterschiedliche Standpunkte in der "Gemeinde" gibt, genauso für Verbote wo es eigentlich klar ist. Natürlich ist foot=no für die Autobahn richtig. Dann aber auch horse und wheelchair... Auf Feldwegen ist foot und Fahrrad per default und in der Realität erlaubt, braucht man also nicht mehr extra taggen.
Problem der Verwendung des toplevel-tags "access" ist, das in der osm Standardkarte diese Wege richtiger weise ausgegraut werden, da sie quasi für niemanden von Belang sind. Auch werten diverse Router nichts mehr aus, wenn das toplevel "access" gesetzt ist. Auch bei der Generierung von Karten für Garmin aus osm sind theoretisch mögliche Mehrfachverschachtelungen praktisch nicht mehr auswertbar.
Der deutsche Wikiartikel beschreibt die Hierarchie recht eindeutig, der englische leider gar nicht.
Galt für diverse Wege hier in der Ecke. Wo du sonst noch unterwegs warst, weiß ich nicht.
Gruß, Dirk

79002740 almost 5 years ago

Schauen sie sich bitte mal im Wiki die Verwendung des Tags "access" an. Sie benutzen das recht konsequent falsch.
Gruß, Dirk

75194092 almost 5 years ago

Moin,
wenn es den Weg nicht gibt, warum wurde dann die Verbindung nicht gelöscht? Quer über den Acker ist kein Weg, sonst ist alles Weg wo irgendwer mal entlang läuft. Irgendwer hatte da auch schon mal eine historische Verbindung zur Süderbeste "reingemalt", nach Diskussion inzwischen gelöscht. Wenn sie Ortskenntnis, haben: Was soll eigentlich der Weg einmal rings um die Wiese darstellen?
Grüße, Dirk

73078073 over 5 years ago

Moin,
nichts.
Ich war (damals) der Meinung, dass Südwenje nur der Name des (Doppel-)Grabens ist. Im südlichen Wegabschnitt wurde der Name auch schon vor ewig langer Zeit vom Weg wieder entfernt.
Kurze Recherche brachte mir jetzt aber auch nichts Widerspruchsfreies. Das was hier als Südwenjefleet bezeichnet ist, wird auf amtlichen Karten nur als Südwenje bezeichnet. Meist auch nur der westl. Graben, das mag aber auch am Maßstab liegen..
Der Weg dazwischen wird manchmal aber auch als Südwenje bezeichnet. Scheint aber nur der Teil des Weges zu sein, der zwischen dem Doppelgraben liegt.
Dort wo der Weg am südl. Ende (über Hof) und am nördl. Ende (über Kleingärten bzw. auch Hof) verschwenkt und nicht mehr dem (teilw. nicht mehr vorhandenen) Südwenjedoppelgraben folgt, scheint er nie so benannt gewesen zu sein.
Von daher: Für das Stück bis zu den Kleingärten, also parallel zum entsprechenden Graben, mag der Name so zutreffen. Da war ich wohl zu vorschnell....
Dann aber auch für das südl. Teilstück bis der Weg den Grabenverlauf verlässt.
Ich überlasse die Änderung dir. Denke du bist ortskundiger.

Gruß, Dirk

79372143 over 5 years ago

Moin,
allgemeiner Fahrzeugverkehr bedeutet, ich dürfte da mit dem Fahrrad nicht fahren. Und die ganzen Kutschen da auch nicht. Das wäre mir neu. DE260 bedeutet doch exact: motor_vehicles. Und destination bedeutet Anlieger, also eben genau nicht "jeder". Und ich gehe mal davon aus, dass die Wilseder, deren Handwerker und ggf. auch kofferbepackte Urlauber da mit dem Auto hindürfen.
Ich habe es blind geändert, obwohl schon oft durchgeradelt, aber der vorherige Zustand war vom access Quark und gegen alle Taggingregeln
In der Regel waren hier immer pauschale Rechte gesetzt worden und dann widersprechende Verkehrsnehmer wieder rausgenommen oder nochmals wieder aufgeführt worden mit den selben Rechten.

Mach einen Vorschlag, wie du das taggen würdest.
Gruß, Dirk